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Barbara Coldehoff, Bamberg








V. Serviceverträge

Über- bzw. Unterstundenbehandlung


Da die Leistungen letztendlich nach Bedarf erbracht werden, ergeben sich Stundendifferenzen zum Vertrag. Es gibt zwei mögliche Verfahrensarten:
  1. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
    Die ersten 10 Überstunden und die Unterstunden werden in den folgenden Monat übertragen. Sie verfallen bei Beendigung des Vertrages
    Ab 10 Überstunden werden diese mit 59,00 Euro/Std (Kleiner Servicevertrag) bzw. 100,00 EURO/Std (Großer Servicevertrag) berechnet.

  2. Die Stunden werden in die nächste Periode übertragen und erst bei Beendigung des Vertrages mit 59,00 Euro/Std (Kleiner Servicevertrag) bzw. 100,00 EURO/Std (Großer Servicevertrag) abgerechnet. Das Stundenkonto wird in den Rechnungen mit ausgewiesen.
Der Umfang wird in jedem Fall vierteljährlich überprüft und bei Bedarf umgestellt.

Weitere Informationen zum


Letzte Änderung: 12.04.2005